HealthManagement, Volume 13, Issue 1/2011

Neue Kapitel Aufschlagen

2011 präsentiert sich als Jahr der Veränderungen. Zwei dieser Veränderungen verdienen es, in diesem Leitartikel erwähnt zu werden.


Nachdem die Gesundheitsversorgung mehrere Jahre lang von der allgemeinen Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen war, hat das Europäische Parlament am 19. Januar für die EU Richtlinie über Patientenrechte bei der Grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gestimmt.


Diese Richtlinie ermöglicht es, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bezüglich Grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung (Kohll & Decker et al.) auf eine Linie gebracht werden und ein rechtlicher Rahmen für diejenigen Patienten geschaffen wird, die für ihre Gesundheitsvorsorge Grenzen überschreiten möchten.


Außerdem erlaubt die Richtlinie eine Klarstellung der Patientenrechte und die Implementierung von Vorgehensweisen, die so gut wie möglich verhindern sollen, dass Patienten für ihre transnationale Gesundheitsversorgung Vorauszahlungen leisten müssen. Im Prinzip ist für die Kostenrückerstattung keine vorherige Genehmigung durch den Heimatstaat nötig. Jedoch können die Mitgliedstaaten in speziellen Fällen eine vorausgehende Autorisierung verlangen. Um einen ‚Gesundheitstourismus' zu vermeiden, erhalten Patienten nur die entsprechenden Raten des Heimatstaates rückerstattet. Patienten sollten eine Kopie ihres Krankheitsgeschichte haben.


Die Richtlinie sieht Anlaufstellen in jedem Mitgliedstaat vor, die innerhalb eines Europäischen Referenznetzwerks zusammenarbeiten und den Patienten praktische Informationen hinsichtlich der Voraussetzungen, Abstufungen der Rückzahlungen, möglicher Behandlungen, Anbieter und Vorgehensweisen bei Entschädigung bieten, sodass die Patienten eine bessere Vorstellung über die Qualität und Sicherheit der im Ausland angebotenen Gesundheitsversorgung haben, was auch zu sachkundigeren Entscheidungen bezüglich Grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung führen wird.
Damit wird auch die Entwicklung „Europäischer Referenznetzwerke" gefördert, womit auf freiwilliger Basis bereits in Europa anerkannte spezialisierte Kompetenzzentren zusammengebracht werden. Zusätzlich ist in dieser Direktive die Einrichtung eines freiwilligen Netzwerks enthalten, das für e-health zuständige nationale Behörden verbinden soll, ebenso wie ein ähnliches Netzwerk auf dem Gebiet von HTA.


Die Mitgliedstaaten haben 30 Monate Zeit, um diese Maßnahmen in die nationale Gesetzgebung zu integrieren. Einige Bereiche stehen noch zur Debatte (z.B. das Prinzip der vorausgehenden Genehmigung, Kooperation bei e-health und HTA).
Diese Richtlinie wird sich nicht nur auf Patienten, im Gesundheitsbereich Tätige und auf Gesundheitssysteme auswirken, sondern auch auf uns Gesundheitsmanager.


Unser Unterausschuss für Europäische Angelegenheiten wird dieses Thema genau verfolgen und begrüßt alle Visionen und jeglichen Input von Kollegen aus ganz Europa. (E)Hospital wird über dieses Thema in den nächsten Ausgaben berichten.
Damit bin ich beim zweiten Punkt, den ich mit Ihnen teilen möchte. Wie bereits angekündigt, wurde seit der letzten Generalversammlung ein neuer Redaktionsausschuss (editorial board, EB) gegründet. Ich habe die Ehre, Hrn. Heinz Kölking als Präsident des EB nachzufolgen. Die Mitglieder des EB werden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die neuesten Entwicklungen und wichtige Belange für Europäische Krankenhausdirektoren in diesem Magazin umfassende Berichterstattung erfahren, und dass diese den neuen Zielsetzungen der EVKD entsprechen.


Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch unsere Leser und nationale Vereinigungen einladen, Themen, Nachrichten und andere wichtige Diskussionsbereiche durch Kontaktaufnahme mit dem Redaktionsleiter oder dem Chefredakteur vorzuschlagen. Wir freuen uns, Ihren Ideen und Interessen zu folgen und sie für kommende Ausgaben in Betracht zu ziehen.
Die Titelgeschichte dieser Ausgabe legt den Schwerpunkt auf die rechtlichen Probleme in den Krankenhäusern von heute. Andere Artikel berichten über eine User-bezogene Innovation in Dänemark, und in Übereinstimmung mit der Ungarischen EU-Ratspräsidentschaft haben wir auch einen Fokusartikel über Ungarn inkludiert.


Dieser Ausgabe liegt außerdem ein spezieller Apothekenteil bei, der Sie über die neuesten Trends bei Krankenhausapotheken informiert.


Wir wünschen viel Vergnügen beim Lesen dieser Ausgabe! 

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