HealthManagement, Volume 14, Issue 3 /2012

Im Juni 2006 veröffentlichte der Europäische Rat seine Schlussfolgerungen zu den gemeinsamen Werten und Prinzipien in den Gesundheitssystemen der Europäischen Union. Diese verlangten eine Initiative bezüglich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, um sicherzustellen, dass die Rechte und Ansprüche derjenigen EU Bürger geklärt sind, die sich im Ausland einer medizinischen Behandlung unterziehen möchten. Doch Ende 2006 wurde die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt angenommen – unter Ausschluss der Gesundheitsversorgung.

Dieser zweideutige Ansatz setzte sich fort, bis zur Annahme der Richtlinie über die Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im März 2011 – die erste EU-Legislatur, die sich spezifisch auf die Gesundheitsversorgung bezieht. Es ist ein Balanceakt zwischen den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (ECJ) des letzten Jahrzehnts und den Kompetenzen der Mitgliedstaaten, ihre eigenen Gesundheitssysteme zu managen.

Die Direktive zielt darauf ab, Patientenrechte bezüglich Inanspruchnahme medizinischer Versorgung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu klären und Maßnahmen zur Förderung der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen einzusetzen – was sowohl Patienten als auch Managern der Gesundheitsdienstleistungen zum Vorteil gereichen sollte. Die Richtlinie soll bis zum 25. Oktober 2012 von den Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Die Mitgliedstaaten haben Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der genauen Voraussetzungen, Vorgehensweisen sowie Auswahlkriterien, die zur Inanspruchnahme von grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung und Rückerstattung zu gelten haben. Doch die Übersetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht ist ein schwieriges Unterfangen, da es die Rückerstattung, Qualität und Sicherheitsstandards der Gesundheitsdienstleister betrifft. Auch wird es eine Herausforderung sein, ein immer aktuelles, transparentes Register aller verfügbaren Gesundheitsdienstleister, deren Qualität und Kosten aufzustellen, angesichts der doch beträchtlichen Unterschiede der verschiedenen Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme in der EU.

Andrerseits wurden in den letzten Jahren in ganz Europa unzählige Initiativen ergriffen, um sich diesen unterschiedlichen Herausforderungen zu stellen und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung auf regionaler, nationaler und Krankenhaus-Ebene zu gewährleisten. Es ist von immenser Bedeutung, dass sich diese Initiativen nicht von der Europäischen Evolution isolieren; ganz im Gegenteil, sie verdienen es, dass man sie im Kontext dieser Richtlinie näher betrachtet.

Im Februar entschloss sich der Unterausschuss für Europäische Angelegenheiten der EVKD, in zweierlei Hinsicht zu diesem Umsetzungsprozess beizutragen:

 

Fragebogen

Der an Krankenhausmanager gerichtete Fragebogen konzentriert sich auf die Qualität der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern in ganz Europa. Zu den angesprochenen Aspekten zählen die Definition von Qualität und deren Konkretisierung sowie die Steuerungsprozesse für Qualität. Im Fokus der Aufmerksamkeit steht zudem die Bereitstellung von Information an die Patienten. Der Fragebogen startet am 20. August.

 

Seminar: 16 November, Düsseldorf

Im Rahmen des Umsetzungsprozesses sollten Akteure des Krankenhausmanagements ihre Sicht der Dinge bekannt machen und sich an den entsprechenden Aktionen beteiligen. Dieses Seminar bietet die Möglichkeit und soll den Weg zu einem Konsensus der Verbesserungen bezüglich Erfahrungssowie Informationsaustausch ebnen. Das Seminar findet am 16. November in Düsseldorf statt. Auf dem Programm stehen unterschiedliche Vortragende auf Europa, eine Podiumsdiskussion sowie ein geführter Besuch der Aussteller der Medica.

Mehr Information über den Fragebogen und das Seminar finden Sie auf der EVKD Website unter: http://www.eahm.eu.org

Für weitere Informationen steht Jos Vanlanduyt unter [email protected] gerne zu Verfügung.

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